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Sie haben Emissionsprobleme (Einhaltung der TA-Luft oder Geruchsbelästigung für die umliegende Nachbarschaft)?
SIS hat für jeden Anwendungsfall die optimale und industriepraxiserprobte Lösung.
Gesetzliche Grundlagen
BundesImmisionsSchutzGesetz (BImSchG)
BundesImmisionsSchutzVerordnungen (BImSchV)
Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm)
Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
Auszug aus der TA-Luft 2002 – Abschnitt 5.2.6.7
„Anforderungen an die Emissionsminderung bei der Reinigung von Lagertanks“
Gase und Dämpfe sind einem Gassammelsystem oder einer
Abgasreinigung zuzuführen
Abgase, die bei Inspektionen oder der Reinigung von
Lagertanks anfallen, sind einer Nachverbrennung zuzuführen oder es sind gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ergreifen.
Auszug aus der TA-Luft 2002 – Seite 170-171
... Für organische Stoffe darf ein Emissionsminderungsgrad von 99,9 vom Hundert, bezogen auf Gesamtkohlenstoff nicht überschritten oder die Massenkonzentration 20 mg/m³, bezogen auf Gesamtkohlenstoff nicht überschritten werden;..."
Unsere Brennkammern erfüllen die genannten gesetzlichen Grundlagen, d.h. der Emissionsminderungsgrad ist > 99,9 % oder gemessen an der Massenkonzentration < 20 mg/m³. Dieser Emissionsminderungsgrad kann nach Bedarf vor Ort nachgewiesen werden.
Folgender Arbeitsschutz wird eingehalten
Gerätesicherheitsgesetz (GSG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF),
insbesondere TRbF 20 (Lager)
Alle eingesetzten Brennkammern haben ein Basisgutachten vom Germanischen-Lloyd oder vom TÜV nach TRbF 20.
SIS vermietet und verkauft stationäre und mobile thermische Abgasreinigungsanlagen (Brennkammern) mit umfassendem Service zur Einhaltung der TA-Luft (neueste Fassung).
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein für Ihren Anwendungsfall zugeschnittenes Angebot.
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